19. November 2025

Antrag zum Haushalt 2026

Einrichtung eines Pop-Up-Stores

Antrag

Die GAL-Fraktion beantragt die Einrichtung eines Pop-up-Stores in einem leerstehenden Ladengeschäft im Bereich der Fußgängerzone Bietigheim.

Begründung

In der Fußgängerzone sind zwischenzeitlich einige Leerstände von Ladengeschäften erkennbar. Solch ein ungenutztes Ladenlokal bietet sich an, einen Pop-up-Store einzurichten.

Ein Pop-up-Store ist eine neuartige Einzelhandelsplattform. Dieser soll ein wechselndes Sortiment regionaler und saisonaler oder eventbezogener Produkte für einen zeitlich begrenzten Zeitraum anbieten.

Angebotsprodukte können sein:

Ziel ist es, die Attraktivität zu stärken, die Belebung zu steigern und direkte Begegnungen mit Kundinnen und Kunden zu schaffen. Lokalen Herstellern und Anbietern wird eine temporäre Präsenzfläche geboten, auch um ggf. ein Testgebiet für potenziell permanente Präsenz zu sein, bevor ein festes Ladengeschäft eröffnet wird.

Für Verkäufer bleiben durch die temporäre Nutzung Kosten und die Risiken überschaubar, ohne sich langfristig zu binden. Der Leerstand soll wie vorhanden, ohne Umbaumaßnahmen genutzt werden. Genehmigungen gehen zu Lasten der Nutzer.

 
Für die GAL-Fraktion

Traute Theurer