26. Juli 2022
Änderung der VVS-Zonenzuordnung
Antrag
Die GAL beantragt darauf hinzuwirken, dass Bietigheim-Bissingen in der VVS-Tarifzoneneinteilung auf die Grenze von Zone 3 und 4 verschoben wird.
Die Stadtverwaltung prüft hierzu Möglichkeiten zur Finanzierung auch durch weitere Beteiligte.
Begründung
Bietigheim-Bissingen liegt in der VVS-Tarifzoneneinteilung sehr ungünstig inmitten der Tarifzone 3. Für Fahrten in die benachbarten Kommunen Sachsenheim, Löchgau, Besigheim und Ingersheim ist eine Fahrkarte für 2 Zonen (Einzelticket 3,40 €) notwendig, da diese bereits in Zone 4 liegen. Nach Bönnigheim kostet die Fahrt sogar 4,50 € (3 Zonen).
Eine Verschiebung Bietigheim-Bissingens auf die Grenze der Zonen 3 und 4 würde eine Reduzierung des Fahrpreises bedeuten. Für Fahrten in die bzw. aus den oben aufgeführten Nachbarkommunen wäre nur noch eine Fahrkarte für eine Zone zum Preis von 2,80 € notwendig.
Bei Betrachtung der VVS-Tarifzoneneinteilung fällt auf, dass Bietigheim-Bissingen eine der wenigen größeren Städte in der Region ist, die nicht auf einer Zonengrenze liegt bzw. deren umliegenden Kommunen nicht in der gleichen Zone liegen. Diese Ungleichbehandlung sollte beseitigt werden.
Beispiele zeigen, dass dies möglich ist:
- „Ab 1. April 2022 zieht Neuhausen auf den Fildern um – zumindest auf dem VVS-Tarifzonenplan bekommt die Fildergemeinde ein neues Plätzchen. Seither befindet sich Neuhausen in der Tarifzone 2, die neue Heimat liegt auf der Zonengrenze der Zone 2 und der Zone 3. Initiiert wurde die Aktion von den bei den Kommunen Neuhausen und Wolfschlugen, die sich die Kosten dafür teilen.“
(https://www.vvs.de/redaktionelle-seiten-vvsde/themen-presse/vvs-news-neuhausen-auf-den-fildern-und-wolfschlugen-ruecken-naeher-zusammen/) - „Verbesserungen gibt es für Fahrgäste aus den Orten Heimerdingen, Hemmingen und Münchingen. Im Tarifzonenplan werden diese drei Gemeinden ab dem 1. Januar 2020 neu zugeordnet und auf Tarifzonengrenzen gesetzt. Insbesondere für Fahrten Richtung Stuttgart ergeben sich daraus Vorteile.“
https://www.vvs.de/tickets/weitere-tickets-und-regelungen/tarifliche-aenderungen-zum-1-januar-2020).
Für die Deckung der entstehenden Kosten sollte geprüft werden, inwieweit eine Beteiligung von Region und Landkreis möglich ist und in welchem Maße die Nachbarkommunen, für deren Bürgerinnen und Bürger die Fahrten günstiger werden, diese Maßnahme mitfinanzieren.
Für die GAL-FraktionAlbrecht Kurz