1. Juli 2023
Radführung Gustav-Rau-Straße
Am 9. Mai hat der Gemeinderat mehrheitlich den Baubeschluss für die Radwegführung Gustav-Rau-Straße beschlossen (Vorlage GR 41.1/2023) beschlossen. Er sieht die Anlage von Schutzstreifen anstelle des vorhanden Zweirichtungsradweges vor.
Die GAL hat der Vorlage zugestimmt. Warum?
Was spricht gegen den vorhandenen Radweg
Seit Jahren wird die derzeitge Führung des Radverkehrs auf einem 2-Richtung-Radweg an der Gustav-Rau-Straße kritisiert.
Der Weg ist für Fußgänger und Radfahrer im Begegnungsverkehr zu schmal, zumal immer mit einer sich öffnenden Autotür vom angrenzenden Parkstreifen gerechnet werden muss.
Der Parkstreifen verdeckt auch den Autofahrern, die in die Grundstücke einfahren wollen, die Sicht auf die Radfahrer. Ausfahrende Autofahrer überfahren in der Regel den Radweg und halten erst an, um auf den Autoverkehr zu achten. Dabei müssen sie auf dem Radweg stehen und blockieren diesen.
Kein Wunder, dass der Radschulwegplan entlang der Gustav-Rau-Straße zwei Gefahrenstellen ausweist: an der Zufahrt zur Tankstelle und zum Lebensmittelgeschäft.
Nach der gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) wäre dieser Radweg nicht mehr genehmigungsfähig: Radwege im Begegnungsverkehr auf einer Straßenseite sind nur noch in Ausnahmefällen zulässig, wenn es keine andere Lösung gibt und die Straße keine oder nur sehr wenige Ein- und Ausfahrten hat. Diese Voraussetzungen treffen auf die Gustav-Rau-Straße mit Sicherheit nicht zu.
Es besteht hier also dringender Änderungsbedarf!
Was verbessert die neue Planung mit Radschutzstreifen?
Schutzstreifen sind inzwischen Stand der Technik für die Führung des Radverkehrs, wenn kein Platz für beidseitige Radwege vorhanden ist (s.u.).
Der Vorteil: Radfahrer fahren nicht abseits und versteckt hinter parkenden Autos fahren, sondern im Sichtfeld des Autofahrers. Ein Übersehen beim Einbiegen in die Grundstücke ist somit ausgeschlossen. Auch beim Ausfahren verbessert sich die Situation: Autofahrer halten nun am Fahrbahnrand - vor dem Schutzstreifen - an, um auf den Auto- und Radverkehr auf der Gustav-Rau-Straße gleichzeitig zu achten.
Zum Parkstreifen ist ein Sicherheitsabstand von 75 cm vorgeschrieben und auch so geplant, um die Gefahr durch sich öffnende Autotüren zum minimieren.
Neben den Schutzstreifen ist auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h vorgesehen.
Warum nicht 2 Radwege
Zwei breite Radwege auf beiden Seiten wären natürlich die optimale Lösung. Dazu hätten aber die beiden Parkstreifen aufgelöst und die vorhandenen Bäume gefällt werden müssen. Das hätte ein Vielfaches gekostet.
Eine gute, schnell umsetzbare Lösung ist uns lieber als eine optimale, die auf unbestimmte Zeit auf sich warten lässt.
Albrecht Kurz
Grün-Alternative Liste